Hilfen zur Erziehung (HzE)
Hilfen zur Erziehung sind ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe und werden auf Grundlage der §27ff, SGB VIII vom regionalen Jugendamt bewilligt.
Art und Umfang der Hilfen richten sich nach dem Einzelfall und werden gemeinsam mit den betroffenen Kindern/ Jugendlichen sowie deren Sorgeberechtigten besprochen und festgelegt.
In regelmäßigen Hilfeplangesprächen werden die Ziele für das Kind/ den Jugendlichen sowie die Familie regelmäßig reflektiert und die weitere Vorgehensweise besprochen.
Im Mittelpunkt der Erzieherischen Hilfen steht stets das Ziel das Kind/ den Jugendlichen in seiner Entwicklung altersangemessen zu unterstützen und zu fördern.
Die Pädagogischen Perspektiven führen als anerkannter Jugendhilfeträger ausschließlich ambulante Hilfen zur Erziehung im Auftrag der öffentliche Jugendhilfe durch.
Eltern ohne einen bewilligten Anspruch auf Hilfen zur Erziehung durch den öffentlichen Jugendhilfeträger können sich im Rahmen der Elternberatung an das Fachteam der Pädagogischen Perspektiven wenden.
Sozialpädagogische Familienhilfe
mit systemisch-therapeutischem Schwerpunkt
Bei der systemisch-therapeutischen Familienhilfe handelt es sich um ein wöchentliches Beratungsangebot in den Räumlichkeiten des Trägers. Die intensive Hilfe wird (durch das Jugendamt) bei besonderen Problemlagen der Familien (z.B. bei Trauma-Erfahrungen, Verlust, schweren Krankheiten) installiert.
